Um Ihnen in der jetzigen Situation ein angenehmes Einkaufserlebnis bieten zu können und gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit für alle Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten, gelten bei uns im Center die allgemein bekannten Vorgaben der Behörden:
Im gesamten Handel, in den Dienstleistungsbetrieben sowie in der gesamten Mall ist verpflichtend eine FFP 2 Maske zu tragen. Wir bitten daher um Einhaltung der Maskenpflicht - vielen Dank für Ihr Verständnis!
Bitte halten Sie die Hygiene-Empfehlungen ein, waschen Sie sich regelmäßig und gründlich Ihre Hände und benutzen Sie auch unsere Desinfektionsspender, die im ganzen eo verteilt stehen.
Für Ihre und die Sicherheit anderer halten Sie bitte mindestens 2 Meter Abstand zu Mitarbeitern und anderen Kunden ein.
Laut den aktuellen Bestimmungen der österreichischen Bundesregierung sind körpernahe Dienstleistungen (Friseur & Kosmetik etc.) unter Einhaltung von „Eintrittstests“ wieder erlaubt. Ein negativer Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und wird von den jeweiligen Dienstleistern kontrolliert! Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke). Identifikationsnachweis mit Ausweis (z.B. Führerschein oder Personalausweis). Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.
Für Kinder bis 10 Jahren gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines oder einer Erziehungsberechtigten, ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis. Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit COVID-19 infiziert waren und mittlerweile genesen sind, müssen sich vor Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung nicht testen lassen. Sie müssen aber dennoch – z.B. beim Frisör – eine FFP2-Maske tragen. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten. (Quelle: Gesundheitsministerium)
Zudem hinaus wurden die Reinigungsintervalle erhöht. Die Gehwege und Verkehrsflächen werden laufend maschinell, die WC-Anlagen durch das geschulte Reinigungspersonal gesäubert. Es sind ausreichend Desinfektionsmittelspender bei allen Eingängen und Toilettenanlagen für Sie zur Verfügung gestellt. Verstärkte Anwesenheit von Security zur Kontrolle der Mall und Kundenparkplätze sowie Sicherstellung der maximalen Kundenkapazitäten in den jeweiligen Shops durch unsere Shoppartner. Verstärkter Einsatz von Reinigungspersonal für die laufende Reinigung und Desinfektion aller Berührungsbereiche.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!